"Freiheit e.V.", die Erfurter Gruppe der "Vereinigung der Opfer des Stalinismus" und die "Gesellschaft für Zeitgeschichte" haben am 26. 33. 2010 jeweils eine fast gleichlautende Vereinbarung über die Mitarbeit in der Bildungs- und Gedenkstätte Andreasstraße Erfurt mit dem Thüringer Bildungs- und Kultusministerium unterzeichnet. Unterschiede bestehen nur in der Beschreibung der jeweiligen Tätigkeit der beteiligten Vereine und in der Nutzung von Räumen für die Vereinsarbeit.
Vereinbarung zur Mitwirkung
zwischen dem
Freistaat Thüringen
vertreten durch das
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
vertreten durch die unselbstständige Stiftung
„Gedenken - Erinnern - Lernen. Thüringer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“
und der
Gesellschaft für Zeitgeschichte e. V.
Die Vereibarung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Erlasses zur Errichtung der Stiftung vom 16.06.2009 (ThürStAnz Nr. 30/2009, S. 1292 f.). Die Stiftung ist derzeit Trägerin der geplanten Gedenk- und Bildungsstätte (im Folgenden Träger). Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zur Bereitstellung von Mitteln. Der Verein und das TMBWK stimmen darin überein, dass die Regelungen der Vereinbarung auch im Falle eines Trägerwechsels der Gedenk- und Bildungsstätte ihre Gültigkeit bewahren. Das Land wird entsprechend beiliegender Protokollerklärung dafür Sorge tragen, dass die vertraglichen Verpflichtungen von einem Rechtsnachfolger der Stiftung übernommen werden.
Die Mitglieder der Gesellschaft für Zeitgeschichte (im Folgenden Verein) bringen in die Arbeit der Gedenk- und Bildungsstätte insbesondere ihre Erfahrungen als Akteure in Widerstand und Opposition sowie der Überwindung der SED-Diktatur in der Friedlichen Revolution, Besetzung und Auflösung der MfS-Bezirksstelle sowie der Arbeit des Bürgerkomitees und beim Aufbau demokratischer Strukturen in der DDR ein. Sie wollen insbesondere dazu beitragen, dass sich die künftige Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße/Erfurt für ein breites deutsches und internationales Publikum, vor allem aber für die nachwachsenden Generationen, zu einem Ort des Gedenkens, Erinnerns und Lernens über die Geschichte der zwei Diktaturen in Deutschland entwickelt. Dies soll vorwiegend über ein intensives, thematisch differenziertes und mit unterschiedlichen Kooperationspartnern zu gestaltendes Bildungsprogramm verwirklicht werden.
Im Einzelnen wird Folgendes vereinbart:
1. Die Gedenk- und Bildungsstätte erhält einen Beirat. Freiheit e.V., die Gesellschaft für Zeitgeschichte e.V. und der örtliche Verband der Opfer des Stalinismus entsenden gleichberechtigt jeweils drei Vertreter. Der Beirat wird sich unverzüglich nach Zustandekommen der Vereinbarungen mit den mitwirkenden örtlichen Vereinigungen konstituieren. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.
2. Der Beirat tritt mindestens jährlich zusammen. Er wird über die Tätigkeit der Gedenk- und Bildungsstätte detailliert informiert und berät deren Leitung in Fragen der inhaltlichen Arbeit, bei Ausstellungsvorhaben und Veranstaltungen. Er unterstützt die Vernetzung der Einrichtung in der Stadt Erfurt und die Verbindungen zu den Bildungsträgern der Stadt.
3. Dem Beirat wird der jährliche Wirtschaftsplan für die Gedenk- und Bildungsstätte zur Stellungnahme vorgelegt. Er kann zur Besetzung von Stellen Vorschläge unterbreiten; vor Einstellungen ist das Benehmen mit dem Beirat herzustellen. Die verantwortliche Entscheidung liegt beim Träger und seinen Organen.
4. Der Verein entsendet einen Vertreter in die Findungskommission für den künftigen Leiter der Gedenk- und Bildungsstätte. Die Findungskommission unterbreitet dem Träger der Gedenk- und Bildungsstätte einen einvernehmlichen Besetzungsvorschlag. Wird auch bei einmalig wiederholter Ausschreibung kein Ergebnis erzielt, entscheidet das zuständige Gremium des Trägers. Der Leiter der Gedenk- und Bildungsstätte ist besonderer Ansprechpartner für Beirat und Verein. Er ist dem Direktor des Trägers verantwortlich.
5. Der Verein entsendet einen Vertreter in die geplante Arbeitsgruppe zur Entwicklung des Grundkonzepts für eine Dauerausstellung. MfS-Haft, Verhöre und politische Prozesse bilden neben der Geschichte von Opposition und Widerstand in Thüringen und weiteren Aspekten der SED-Diktatur den Schwerpunkt im Gesamtkonzept der Gedenk- und Bildungsstätte. Dieses schließt Bildungsangebote und -veranstaltungen unterschiedlicher Formate sowie Wechselausstellungen zu Themen der DDR-Geschichte und der Diktaturaufarbeitung ein.
6. Der Verein wirkt mit an den Bauberatungen mit dem Projektträger OFB.
7. Der Verein wirkt am Betrieb der Gedenk- und Bildungsstätte durch eigene Veranstaltungen, Vorträge und Zeitzeugengespräche mit, wofür nach Abstimmung mit der Leitung der Gedenk- und Bildungsstätte (s. Nr. 4) zum jährlichen Arbeitsprogramm ein gesonderter Mittelansatz im Rahmen des Wirtschaftsplans für die Gedenk- und Bildungsstätte vorgesehen werden soll.
8. Der Träger räumt dem Verein nach Übergabe des Objekts durch die Projektgesellschaft die Möglichkeit ein, die Infrastruktur der der Gedenk- und Bildungsstätte für seine Vereinszwecke zu nutzen. Einzelheiten sind gesondert vertraglich zu regeln (§§ 7, 34 ThürLHO)
9. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede der Parteien kann die Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein wesentlicher Punkt dieser Vereinbarung verletzt wird.
10. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Kooperationspartner verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Erfurt, den 26. März 2010
Für die Gesellschaft für Zeitgeschichte e.V.
Barbara Sengewald Johanna Fütterer
Vorsitzende Mitglied des Vorstand
Für "Gedenken. Erinnern Lernen. Thüringer Stiftung zur Aufarbeitung der SED Diktatur"
Peter Hanske
kommissarischer Direktor